Re: Lohnerniedrigung PKV -> GKV dauerhaft? (Private Krankenversicherungen)
1. Sie dürfen nicht mehr als 55 Jahre alt sein.
2. Bei Ihrem Eintrittsjahr müssen Sie unter die Beitragsbemessungsgrenze (Jahresgröße oder dauerhaft monatlich) rutschen.
3. Dann gilt aber wiederum die neue höhere Pflichtgrenze für die Rückkehr in die PKV.
4. Sie müssen auch bei höherem Gehalt drei Kalenderjahre mit einem Einkommen unterhalb der Pflichtgrenze in der GKV bleiben. Damit haben Sie die 12 Monate Vorversicherungszeit in der Pflicht-GKV für die freiwillige GKV erfüllt.
5. Ein kurzes Absenken eines Monatseinkommens wird einer Prüfung nicht standhalten.
6. Nutzen Sie - je nach Versicherer - auch die Möglichkeit einer umfassenden ambulanten Zusatzversicherung (z.B. Kostenerstattungsverfahren) oder gehen Sie z.B. zur Techniker in den Privat-Tarif, damit Sie keinen Schock erleiden, wenn Sie mal krank werden und sich mit raffgierigen Kassenärzten herumschlagen müssen, die es im Gegensatz zu Ihnen nicht einsehen, ihren Lebensstil an die Wirtschaftskrise anzupassen.
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- Lohnerniedrigung PKV -> GKV dauerhaft? -
Frank,
30.03.2009, 13:28
- Re: Lohnerniedrigung PKV -> GKV dauerhaft? - Thomas, 31.03.2009, 01:41
- Re: Lohnerniedrigung PKV -> GKV dauerhaft? -
W.Will,
31.03.2009, 13:26
- Re: Lohnerniedrigung PKV -> GKV dauerhaft? - Frank, 01.04.2009, 13:53