Re: PKV / Mutterschutz bzw. Elternzeit (Private Krankenversicherungen)

W.Will @, Dienstag, 31.03.2009, 13:09 (vor 5717 Tagen) @ Cornelia

Bei Wiederaufnahme einer Teilzeitbeschäftigung tritt wieder Versicherungspflicht ein und dann funktioniert das. Aber nicht vorher (und auch nicht mit 400 EUR).

Während der Elternzeit ohne Beschäftigung muss die PKV weiterlaufen. Das Kind kann allerdings sofort in die GKV des Partners, sobald Ihr Einkommen wegfällt.


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