Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ? (Private Krankenversicherungen)
Unterschreiben Sie nichts vor Ort.
Sie werden ein bisschen in der Situation sein, wie das Lamm, dass sich sich beim Metzger beraten läßt.
Formulieren sie Fragen vorab schriftlich.
Protokollieren Sie die Antworten.
Lassen Sie sich von einem Zeugen begleiten.
Lassen Sie sich einmal schriftlich geben, was konkret bei einem freiwilligen Mitglied zur Bemessungsgrundlage der Beiträge gehört.
Bei der Anwerbung gibt sich die Kassen gerne lässig.
Nach ein paar Jahren toleranter Praxis wird dann rückwirkend der rigide Maximalkurs durchgesetzt.
An das nette Gespräch bei der Anwerbung wird sich dann niemand mehr erinnern.
Viele Selbständige werden für den Fall eines geringen Einkommens eingelullt mit dem Verweis auf bestimmte reduzierte Beiträge.
Diese Staffelbeiträge sind aber von weiteren Voraussetzungen abhängig. Ein kümmerliches Vermögen im Gegenwert eines Kleinwagens reicht, um hochgestuft zu werden.
Diese Prüfung wird die Kasse mit Vergnügen nach einigen Jahren ahnungsloser Mitgliedschaft vornehmen.
Dann wird rückwirkend nacherhoben, mit deftigen Säumniszuschlägen.
Schauen Sie sich den §24 (1a) im SGB IV an.
Dort finden sie eine "gesetzliche" Grundlage für Wucherzinsen, wie man sie allenfalls im Ludenmilieu für möglich hält: 60% p.a.
Ausdrücklich für freiwillige Mitglieder ! ( Andere zahlen 12% p.a.)
Als Augenwischerei nach Art der GKV ist im Absatz 2 dazu ein Vorbehalt: Unwissenheit.
Als Laie werden Sie darauf hereinfallen.
In der Hinterhand hält die Kasse grinsend bereit, dass eine gesetzliche Norm ( für eine Forderung) allen Normadressaten immer bekannt ist, sobald sie im Bundesanzeiger veröffentlichticht wurde.
Ahnungslose verfügen also "technisch" über ein Wissen und können sich nicht auf Unwissenheit berufen.
Mit diesem Knüppel gehen die Kassen zu Zeit auf unversicherte Nachzügler los.
Die GKV ist die DDR des Gesundheitswesens , nicht umsonst ist sie umgeben mit einem hohen Zaun, der Wechselwillige aufhalten soll.
Das Beratungschaos schafft in de Gesamtwirkung Rechtlosigkeit.
Schauen Sie einmal in GKV-nahe Foren wie Krankenkassenforum.de :
Die Fülle der Fragen dort, das Durcheinander widersprüchlicher Antworten von Kassenmitarbeitern spricht Bände....
gesamter Thread:
- PKV oder freiwillig gesetzlich ? -
Karina ,
01.04.2009, 08:02
- Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ? - Lord, 01.04.2009, 09:55
- Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ? - talon, 01.04.2009, 10:01
- Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ? -
Naresh Kumar - Der Versicherungspezialist,
01.04.2009, 20:04
- Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ? -
Alhazan Alkmangkül,
02.04.2009, 04:08
- Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ? - Tobias, 02.04.2009, 11:03
- Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ? -
Alhazan Alkmangkül,
02.04.2009, 04:08
- Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ? -
Heavyhead,
02.04.2009, 12:26
- Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ? -
Karina ,
02.04.2009, 12:50
- Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ? -
talon,
02.04.2009, 14:45
- Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ? -
heavyhead,
02.04.2009, 18:48
- Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ? - talon, 02.04.2009, 20:08
- Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ? -
heavyhead,
02.04.2009, 18:48
- Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ? -
talon,
02.04.2009, 14:45
- Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ? -
Karina ,
02.04.2009, 12:50