Re: Basistarif sinkt? (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Samstag, 25.04.2009, 08:05 (vor 5693 Tagen) @ Anita

Im Jahr 2010 sieht die Situation so aus (jedenfalls interpretiere ich den Gesetzestext so):
Ab 01.01.2010: 15,5% (Beitragssatz per 01.01. des Vorjahres, hier also 2009). Die Beitragsbemessungsgrenze für 2010 wird erst noch festgelegt (in 2009 beträgt diese 44100 EUR).
Ab 01.01.2011: 14,9% (Beitragssatz per 01.01. des Vorjahres, hier also 2010).

Für die Beamten:
z.B. 70% Beihilfe-> Rest also 30% des im Gesetzestext definierten Höchstsatzes, der sich ohne Beihilfe ergeben würde. Also z.B. Beitrag 600 EUR (ohne Beihilfe) * 30% = 180 EUR.

Die Beitragsanpassungsklausel ist in der Tat klärungsbedürftig. Wenn z.B. per 01.07.2010 der Beitrag erhöht wird, weil die Kassen im Vorjahr (also 2009) mit den Geldern aus dem Gesundheitsfonds nicht ausgekommen sind oder die Steuerzuschüsse nicht als Einnahmen gelten, steigt der Beitrag zunächst. Ab 01.01.2011 würde m.E. aber die Begrenzung auf 14,9% greifen und der Beitrag wiederum sinken.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum