Re: Basistarif sinkt? (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Freitag, 24.04.2009, 15:16 (vor 5693 Tagen) @ Anita

Es ist in der Tat komplizierter (wir sind schließlich in Deutschland):

Auszug aus dem GKV-WSG vom 26.03.2007:

"Der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt und in allen Selbstbehaltssstufen darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übersteigen; dieser Höchstbeitrag errechnet sich aus dem allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen vom 1. Januar des Vorjahres und der Beitragsbemessungsgrenze; abweichend davon wird im Jahr 2009 zur Berechnung des Höchstbeitrages der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen vom 1. Januar 2009 zu Grunde gelegt. Der Höchstbeitrag wird zum Stichtag 1. Juli jeden Jahres auf Basis der vorläufigen Rechnungsergebnisse des Vorjahres der gesetzlichen Krankenversicherung um den Vom-Hundert-Wert angepasst, um den die Einnahmen des Gesundheitsfonds von einer vollständigen Deckung der Ausgaben des Vorjahres abweichen. Für Personen mit Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gelten die Sätze 1 und 2 mit der Massgabe, dass an die Stelle des Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung ein Höchstbeitrag tritt, der dem prozentualen Anteil des die Beihilfe ergänzenden Leistungsanspruchs entspricht."

Wenn ich den Gesetzestext richtig interpretiere, orientiert sich der Beitrag des Basistarifes zwar am GKV-Höchstbeitrag, aber mit starker zeitlicher Verzögerung (Beitragssatz vom 1. Januar des Vorjahres*aktuelle Beitragsbemessungsgrenze). Dann würde der Basistarif erst ab dem 01.01.2011 sinken!
Auch interessant ist die Anpassungsklausel per 01.07. eines jeden Jahres - z.B. zählen die Steuerzuschüsse zum Gesundheitsfonds als Einnahmen oder nicht? Falls nicht, droht der Basistarif noch teurer zu werden.


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