Re: PKV Wartezeit rückwirkend zum 01.01.09 ? (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Samstag, 02.05.2009, 14:47 (vor 5685 Tagen) @ thomas

Es gibt in der PKV keine Beitragsnachzahlung und keinen rückwirkenden Versicherungsschutz, sondern "nur" Strafzuschläge für jeden angefangenen nicht versicherten Monat, beginnend ab Februar 2009. D.h. für Februar-Mai 2009 ist jeweils ein Monatsbeitrag Zuschlag fällig, für jeden weiteren Monat nur 1/6 eines Monatsbeitrags.

Falls die Wiederaufnahme im Basistarif erfolgt: Dieser kennt keine Risikozuschläge und keine Wartezeit; der Arzt kann sofort in Anspruch genommen werden. Allerdings ist der Basistarif und damit auch der Strafzuschlag sehr teuer.

Für die Aufnahme in die Normaltarife ist nach längerer Nichtversicherung in der Regel eine ärztliche Untersuchung nötig. Auch in diesem Fall entfällt die Wartezeit, aber je nach Untersuchungsergebnis sind Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge möglich.

Ohne ärztliche Untersuchung (falls eine PKV sich darauf einlässt) beträgt die Wartezeit für zahnärztliche Leistungen 8 Monate ab Vertragsbeginn (Ausnahme: Basistarif).


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