PKV Wartezeit rückwirkend zum 01.01.09 ? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Gegenwärtig bin ich ohne Krankenversicherung. Zuvor war ich ebenfalls PKV versichert und konnte aber die Beiträge nicht mehr zahlen(2Jahre her), nun möchte und muss ich mich jedoch neu versichern und habe ein Problem mit der Wartezeit. Deshalb meine Frage, ab 01.01.09 gilt ja die Versicherungspflicht für Selbstständige, wenn ich mich zum 01.06.09 in der PKV versichere und die Beiträge nachzahlen muss, ab wann fängt dann die Wartezeit an, ebenfalls ab 01.01.09? Beispiel, die Wartezeit für Zahnarzt-Leistungen beträgt ja i.d.R. 8 Monate. Sollte ich mich zum 01.06.09 versichern, könnte ich theoretisch zum 01.08/01.09.09 zum Zahnarzt oder muss ich bis zum 01.02.10 warten, obwohl ich rückwirkend Beiträge bezahle m.E. dann auch schon ab 01.01.09 versichert bin?
Würde mich sehr freuen, wenn mir hierzu jemand zeitnah weiterhelfen könnte. Besten Dank im Voraus!
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- PKV Wartezeit rückwirkend zum 01.01.09 ? -
thomas,
02.05.2009, 13:11
- Re: PKV Wartezeit rückwirkend zum 01.01.09 ? -
Bodi,
02.05.2009, 14:47
- nach Aufenthalt im Ausland wieder PKV -
Steffen Mölchior,
15.10.2009, 13:16
- Re: nach Aufenthalt im Ausland wieder PKV - Joachim Röhl, 15.10.2009, 13:59
- nach Aufenthalt im Ausland wieder PKV -
Steffen Mölchior,
15.10.2009, 13:16
- Re: PKV Wartezeit rückwirkend zum 01.01.09 ? -
Bodi,
02.05.2009, 14:47