Re: Kontrahierungszwang - wo sind Details geregelt? (Private Krankenversicherungen)
Durch die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes nehmen die privaten Krankenversicherer Schwangere inzwischen widerwillig bis zur 16. Woche und nicht nur im Basistarif auf. Der mit den Untersuchungen ab U1 folgend eingepflegte Mutterpaß muss sicher vorgelegt werden. Im konkreten Fall ist dieser aus z.B. Brasilien, Kenia oder Thailand sicher nicht vorhältig, muß also nach Einreise einfach angelegt werden. Ein aktuelles ärztliches Attest entscheidet zusätzlich über die Wegrichtung teurer Basistarif bzw. Normaltarif. Versuch macht klug. Fragen? e-mail
http://www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mb_kk_2009.pdf
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- Kontrahierungszwang - wo sind Details geregelt? -
Martin,
04.05.2009, 14:35
- Re: Kontrahierungszwang - wo sind Details geregelt? -
Thomas,
04.05.2009, 15:43
- Re: Kontrahierungszwang - wo sind Details geregelt? - Joachim Röhl, 04.05.2009, 16:19
- Re: Kontrahierungszwang - wo sind Details geregelt? -
Thomas,
04.05.2009, 15:43