Re: Kontrahierungszwang - wo sind Details geregelt? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 04.05.2009, 16:19 (vor 5683 Tagen) @ Thomas

Durch die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes nehmen die privaten Krankenversicherer Schwangere inzwischen widerwillig bis zur 16. Woche und nicht nur im Basistarif auf. Der mit den Untersuchungen ab U1 folgend eingepflegte Mutterpaß muss sicher vorgelegt werden. Im konkreten Fall ist dieser aus z.B. Brasilien, Kenia oder Thailand sicher nicht vorhältig, muß also nach Einreise einfach angelegt werden. Ein aktuelles ärztliches Attest entscheidet zusätzlich über die Wegrichtung teurer Basistarif bzw. Normaltarif. Versuch macht klug. Fragen? e-mail

http://www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mb_kk_2009.pdf


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum