Re: Kontrahierungszwang - wo sind Details geregelt? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 04.05.2009, 15:43 (vor 5683 Tagen) @ Martin

Einen Kontrahierungszwang gibt es nur in den Basistarif.

In den Tarif des Ehemannes kann eine Ehefrau nach der Heirat je nach Vertragsgestaltung des Versicherers ohne Wartezeiten, allerdings entfällt die Risikoprüfung NICHT, d.h. die Schwangerschaft wird entweder ausgeschlossen oder es gibt einen Zuschlag. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer!

Es gibst da viele Fragen, die zu berücksichtigen sind:
Kommt die Zukünftige aus einem Land mit einem GKV-System, dann gibt es die Möglichkeit der GKV-Aufnahme.
Ist das Land eins mit einem Krankenaktensystem, dann kann auch eine vernünftige Risikoprüfung bei einer deutschen PKV durchgeführt werden.

Meiner Meinung nach - ohne genaue Kenntnis der Sachlage - ist der Basistarif v.a. dann die erste Wahl, wenn die Zukünftige aus einem Entwicklungs- oder Schwellenland (keine GKV, Gesundheitssystem ohne zentral registierte Krankenakten) kommt. Dann muss man halt die 600 Euro PKV bis zur Geburt des Kindes durchstehen und dann mit einer Risikoprüfung einen Wechsel versuchen. Dies kann aber natürlich misslingen. Da dann eine Vorversicherung durch den Basistarif vorliegt und dann in Deutschland Krankenakten bestehen, ist ein Wechsel in einen Normaltarif zumindest verwaltungs- und bedingungstechnisch problemlos.

Misslingt auch dies, muss die Mutter nach dem Mutterschutz ein 401-Euro-Arbeitsverhältnis aufnehmen! Dann kommt sie in die GKV und zwar zwangsweise!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum