Re: Einlesen der Karte bei Kostenerstattungsprinzip (Private Krankenversicherungen)
@Thomas
Danke!
Ich habe mit meiner Sachberaterin bei der Krankenkasse gesprochen. Sie meinte, dass es eigentlich kein Problem ist, wenn man die Karte vorlegt, solange nichts abgerechnet wird. Aber Sie findet es irgendwie komisch, dass KV das Einlesen der Karte verlangt, da über KV ja nichts mehr abgewickelt wird.
Als Versicherungsnachweis könnte ich ja bei den Ärtzen die Karte von ARAG vorlegen, da ich ambulante + stationäre Zusatatzversicherung habe.
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- Einlesen der Karte bei Kostenerstattungsprinzip -
Lord,
11.05.2009, 12:35
- Re: Einlesen der Karte bei Kostenerstattungsprinzip -
Thomas,
11.05.2009, 14:09
- Re: Einlesen der Karte bei Kostenerstattungsprinzip - Lord, 11.05.2009, 14:59
- Re: Einlesen der Karte bei Kostenerstattungsprinzip -
Thomas,
11.05.2009, 14:09