Re: Einlesen der Karte bei Kostenerstattungsprinzip (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 11.05.2009, 14:09 (vor 5676 Tagen) @ Lord

Zu Nr. 1:
Das hängt wohl von der Kasse ab. Mir ist z.B. bekannt, dass eine große AOK explizit untersagt, die Karte den Ärzten vorzulegen, außer man nimmt an einem Spezialprogramm (z.B. Chroniker) teil. Somit soll eine Doppelabrechnung verhindert werden. Wäre mal interessant, herauszubekommen, ob die GKVen die Kostenerstatter als eine Art Sperrliste an die Kassenärztliche Vereinigung schicken.

Zu Nr. 2:
Es gibt Ärzte, die einen Versicherungsnachweis verlangen. Das geht aber z.B. nicht bei jeder PKV, da manche erst mit der Gesundheitskarte in Zukunft Karten austeilen werden. Es reicht also, einfach zu sagen, dass man Privatpatient ist.

Etwas anderes liegt vor, wenn man Spezialtarife bei einer GKV hat, die auf den 3,5-fachen Satz aufzahlen, bei denen man aber weiterhin Kassenrezepte erhält. Das geht natürlich nur mit Karte.


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