Re: Aus freiwilliger GKV im Referendariat in PKV? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Donnerstag, 21.05.2009, 16:27 (vor 5670 Tagen) @ Michael

Ihre Hinweise auf TV-L stimmen insofern, als durch Ihre große Familien die Familienzuschläge für Beamten das Bild verzerren. Früher gab es diese ja auch für Staatsangestellte, doch die Gewerkschaften haben bei der Ablösung des BAT durchgesetzt, dass Familienväter gegenüber Singles nicht mehr bevorzugt werden. Zeigt natürlich wieder, dass Verdi eigentlich eine familienfeindliche Politik verfolgt.
Da ich zuerst Ihre Kinderschar vergessen hatte, kam mir der Unterschied zu groß vor, aber mit Kindern hat natürlich das Ministerium recht. Doch die Familienzuschläge sind ja v.a. dafür da, dass Sie die Beihilfeversicherung für die Kleinen bezahlen können!
Außerdem bin ich wohl fälschlich davon ausgegangen, dass Sie Gymnasiallehrer sind und damit in TV-L 13Ü (=automatisierter Übergang in TV-L 14) kämen.

Nun zu den Tarifen:
Natürlich sind die Leistungen, die dahinter stecken, höchst unterschiedlich. Sie müssen notgedrungen die allg. Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Tarifs (AVB-TB) und die jeweiligen AVB-Abwandlungen der Musterbedingungen des PKV-Verbands (MBKK=Musterbedingungen Krankheitskosten) durchstudieren. V.a. im Bereich der ausgeschlossenen Leistungen, werden Sie sich wundern, was alles in der PKV (z.B. Kur/Reha) nicht geleistet wird. Und im Bereich der versicherten Leistungen werden Sie sich z.B. im Bereich der Hilfs- und Heilmittel über die Einschränkungen wundern. Aber sonst wäre die PKV im Gegensatz zur GKV für einen Beamten mit großer Familie gar nicht mehr bezahlbar.

Die angebotenen Tarife beinhalten Beihilfeergänzungstarife, in die bei einigen PKVen sehr wichtige Leistungen ausgelagert sind (Hilfsmittel, Kur), die im Rahmen der Öffnungsaktion wegfallen. Auch muss die Öffnungsaktion grundsätzlich bei dem Versicherer durchgeführt werden, bei dem Sie als erstes unterschreiben und sei dies nur ein Probeantrag. Deshalb sollten Sie nicht nach dem Preis, sondern nach der Frage der Auslagerung von für Sie wichtige Leistungen in den Ergänzungstarif entscheiden, bei wem Sie den ersten Antrag stellen.

Und noch ein Tipp:
Streichen Sie bitte die Landeskrankenhilfe von Ihrer Liste. Denn eine Versicherung, die vor Gericht mehrfach in Vergangenheit durchzusetzen versuchte, dass sie für Notleistungen in sog. gemischen Heilanstalten (Krankenhäuser, die auf GKV-Druck auch Kur- und Rehaleistungen anbieten und deshalb in der PKV nach den Musterbedingungen genehmigungspflichtig sind, da Kur und Reha in der PKV nicht erstattungsfähig sind. Das Problem ist nur, dass es Landstriche in Deutschland gibt, in denen es nur Erstversorgungskliniken in Form von gemischten Heilanstalten gibt!) nichts erstatten muss. Nach einem Herzinfarkt am Wochenende ohne Ausweichmöglichkeit in ein anderes Krankenhaus hat man sicherlich nicht mehr die Muße einen Prozess zu führen, um nicht finanziell ruiniert zu sein!
Auch im Bereich der Hilfsmittel geht die LKH gern vor Gericht, bekommt allerdings aufgrund der knallharten Bedingungen auch Recht - die obersten Gerichte in D interessiert halt nun mal nicht, ob man nachher ruiniert ist oder stirbt, man hätte ja auch in der GKV bleiben können.


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