Re: Beihilfe und PKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 16.05.2009, 16:59 (vor 5678 Tagen) @ Floriane

Wenn Sie z.Z. nicht Mitglied einer GKV sind, dann müssen als ex-GKV-Mitglied sowieso bei der GKV nachzahlen, da dort Versicherungspflicht seit 1.4.2007 herrscht, u.U. seit 1.4.2007. Ist halt Gesetzeslage und wird knallhart durchgezogen!

Wenn Ihnen dann die PKV eine nachträgliche Versicherung ab 1.1. anbietet, ist das sehr nett, da Sie sonst u.U. ein Vielfaches an die GKV zahlen müssten.

Um Ihnen zu helfen müssen wir also folgendes Wissen:

1. Vorversicherung bis wann und wo?
2. GKV vorher pflichtig oder freiwillig?
2. GKV bereits gekündigt oder vergessen?
3. Beihilfeordnung

Übrigens entfällt in den meisten Ländern die Beihilfe ab dem 1.1. komplett, wenn man keine private Restkostenversicherung hat. Sie entfällt teilweise, wenn man noch in der GKV ist. Wenn Sie z.Z. nirgendwo drin sind, sind Sie z.Z. wohl zu 0% versichert, obwohl Sie eigentlich noch bei der GKV nachzahlen müssen - ja so sind die Gesetze.


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