Re: Antrag + Gesundheitsfragen (Private Krankenversicherungen)

Sandy @, Dienstag, 02.06.2009, 16:07 (vor 5654 Tagen) @ Gast 2


Mach Dir keine Sorgen, § 198 VVG regelt das umfassend:

(1) Besteht am Tag der Geburt für mindestens einen Elternteil eine Krankenversicherung, ist der Versicherer verpflichtet, dessen neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. Diese Verpflichtung besteht nur insoweit, als der beantragte Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher und nicht umfassender als der des versicherten Elternteils ist.


Absatz 4 macht eine Ausnahme, die wohl für euch nicht gilt:


(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die Auslands- und die Reisekrankenversicherung nicht, soweit für das Neugeborene oder für das Adoptivkind anderweitiger privater oder gesetzlicher Krankenversicherungsschutz im Inland oder Ausland besteht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum