Antrag + Gesundheitsfragen (Private Krankenversicherungen)

Gast 2, Dienstag, 02.06.2009, 15:02 (vor 5654 Tagen)

demnächst wird mein Kind geboren. Ich muss dieses in der PKV versichern "(80%Beihilfe). Wie verhält sich das mit dem Antrag:

-Antrag auf PKV kann ich ja erst nach der Geburt stellen, oder?

-muss ich dann schnell reagieren, bevor evtl. Krankheiten festgestellt werden? z.B. gleich am Tag nach der Geburt mit dem U1-Untersuchungsergebnis zur PKV und Antrag unterschreiben?

-was passiert, wenn bereits bei der Geburt/U1 Krankheiten festgestellt werden?

-und was passiert, wenn bei U1 zum Zeitpunkt der Antragstellung/Unterschrift alles in Ordnung ist und ein paar Tage später Krankheiten festgestellt werden, noch bevor die Police ausgehändigt wurde?

-könnte man fürs Neugeborene sofort ab Geburt Wahlleistungen im Krankenhaus "buchen", gelten da Wartezeiten bei Geburt - ist das gefährlich, weil die PKV evtl. den Antrag ablehnt?

-zahlt die PKV dann eigentlich rückwirkend ab Geburt die Rechnungen?

Viele Fragen - ich hoffe ich überfordere das sehr gute Forum nicht! Sorry.


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