Re: Münchener Verein (Private Krankenversicherungen)

Hans, Donnerstag, 04.06.2009, 11:57 (vor 5652 Tagen) @ Hans

Und hier noch der BET:

1.1 Heilpraktiker
Untersuchungen und Behandlungen durch Heilpraktiker bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).

1.2 Sehhilfen
Brillen, Kontaktlinsen
- je versicherte Person innerhalb von zwei Jahren bis zu 150 EUR;
- bei Änderung der Sehfähigkeit auf einem Auge um mindestens 0,5 Dioptrien wird auch außerhalb dieses Zeitraums geleistet.
1.3 Zahnärztliche Heilbehandlung
Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien für Zahnersatz, soweit zu den ortsüblichen Preisen berechnet.
Hierzu zählen: Versorgung mit Prothesen, Stiftzähnen, Kronen, Brücken, Brückenglieder, Onlays, Implantaten, funktionsanalytischen und
funktionstherapeutischen Leistungen, Reparaturen.
- Geleistet wird für die erstattungsfähigen Aufwendungen,
Im Tarif 726 höchstens 10 % der Gesamtaufwendungen für zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, bis zu 2.500 EUR je versicherte
Person und Versicherungsjahr
- Die Kosten für die zahntechnischen Leistungen werden dem Versicherungsjahr zugeordnet, in dem der Zahnarzt die angefertigten
Materialien eingliedert.
- Der Höchsterstattungsbetrag für das erste Versicherungsjahr ermäßigt sich bei Beginn im 2. bzw. 3. bzw. 4 Quartal des Kalenderjahres
auf 75 % bzw. 50 % bzw. 25 %. Endet eine Versicherung während eines Versicherungsjahres, so ermäßigt sich der Höchsterstattungsbetrag
nicht.

1.4 Vorübergehender Auslandsaufenthalt
Tritt während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes von bis zu 6 Wochen unvorhergesehen ein Versicherungsfall ein, werden die
verbleibenden Kosten für ambulante, zahnärztliche und stationäre Heilbehandlung erstattet.
Hierunter fallen die Aufwendungen für:
- Ärztliche Heilbehandlung;
- Arznei- und Verbandmittel;
- Heilmittel (Strahlen-, Wärme-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen);
- schmerzstillende Zahnbehandlung sowie notwendige Füllungen und Reparaturen von Prothesen in einfacher Ausfertigung, jedoch nicht
für Zahnersatzmaßnahmen;
- Stationäre Heilbehandlung (einschließlich Operationen), Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus;
- Transportkosten vom und zum nächst gelegenen geeigneten Krankenhaus bei stationärer Heilbehandlung;
- Mehrkosten anlässlich eines medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransports an den ständigen Wohnsitz der versicherten
Person in Deutschland oder in das diesem Wohnsitz nächst gelegene geeignete Krankenhaus, wenn am Aufenthaltsort bzw. in
zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine Gesundheitsschädigung zu
befürchten ist. Soweit medizinische Gründe nicht entgegen stehen, ist das jeweils günstigste Transportmittel zu wählen;
- die angefallenen und nachgewiesenen Kosten der Überführung einer versicherten Person im Todesfall an ihren Heimatort in Deutschland
bis zu 5.000 EUR aus dem europäischen und bis zu 10.000 EUR aus dem außereuropäischen Ausland;
- die angefallenen und nachgewiesenen Bestattungskosten im Falle der Beisetzung einer versicherten Person im Ausland bis
zu 5.000 EUR.
2. Genesungspauschale nach stationärer Heilbehandlung
- Im Falle einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung von mindestens 21 Tagen wird eine Genesungspauschale von
200 EUR gezahlt. Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen derselben Erkrankung gelten als ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt.
- Die Leistung wird einmal im Versicherungsjahr erbracht. Sie ist nicht von einer Vorleistung der Beihilfe oder der beihilfekonformen Krankheitskostenversicherung
abhängig.


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Insgesamt fallen mir jetzt keine Fallstricke auf: Heilmittel incl. Ergotherapie, Hilfsmittel=Beihilfe, Wahlleistungen incl. ZusatzEinbett, Ausland, ein wenig Brille und Zahnersatzzusatz, Heilpraktiker, ambulante Kur
Wo finden hier die Profis noch Problemchen?
z.K. Kind (20% und 80% Beihilfe BaWü) kostet so ca. 32 Euro


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