Re: GKV während arbeitsgerichtl. Verfahrens (Private Krankenversicherungen)
1. das hängt von dem genauen Status ab: du bist krankenversicherungspflichtig, solange du beschäftigt bist - d. h. in dieser Zeit kannst du erstmal nicht in die private wechseln. Sobald du aber "hauptberuflich" selbständig tätig bist, wird diese Versicherungspflicht beendet. Nach deiner Schilderun tippe ich auf eine solche hauptberuflich selbständige Tätigkeit - für eine genaue Beurteilung reichen die Informationen aber nicht aus.
2. ja du musst der "alten" Krankenkasse immer eine Versicherungsbescheinigung der "neuen" Krankenversicherung vorlegen - das hängt mit der Krankenversicherungspflicht für alle zusammen.
3. die Kündigungsfrist ist immer 2 volle Kalendermonate (d. h. wenn du in diesem Monat kündigst zum31.08.2009). du hättest auch zu Beginn deiner Selbständigkeit ohne Kündigungsfrist wechseln können, aber das scheinst du verpasst zu haben.
Gruß GKVler
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- GKV während arbeitsgerichtl. Verfahrens -
stuermer01,
06.06.2009, 17:56
- Re: GKV während arbeitsgerichtl. Verfahrens - GKVler, 07.06.2009, 14:48