GKV während arbeitsgerichtl. Verfahrens (Private Krankenversicherungen)
hallo zusammen,
angenommen einem Arbeitnehmer (AN) wird gekündigt und er meldet sich arbeitslos und erhebt eine Kündigungsschutzklage. Das verfahren vor Gericht läuft und in der Zwischenzeit macht sich der AN selbständig. Der AN war bisher gesetzlich krankenversichert. Er ist schon seit 1 Monat selbständig, aber das Arbeitsverhältnis formal läuft noch.
Fragen:
1. Kann der AN seine gesetzliche KV kündigen um sich in die private KV bei einer anderen KK zu wechseln?
2. Wenn ja, muss er der Krankenkasse mitteilen zu welcher KK er wechselt?
3. Welche Kündigungsfrist gilt (normal sind ja 3 Monate), kann er das kurzfristig machen, weil das "Arbeitsverhältnis" könnte ja weniger als 3 Monate weiter laufen?
Danke.
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- GKV während arbeitsgerichtl. Verfahrens -
stuermer01,
06.06.2009, 17:56
- Re: GKV während arbeitsgerichtl. Verfahrens - GKVler, 07.06.2009, 14:48