Re: Befreiung von der Versicherungspflicht (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Mittwoch, 17.06.2009, 11:19 (vor 5639 Tagen) @ Raffael

Das sehe ich anders. Wer als Arbeitnehmer bereits privat versichert ist und - bei mindestens gleichbleibendem Gehalt - von der Entgeltgrenze eingeholt wird, kann sich ohne weitere Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien.
Folge: Als Arbeitnehmer besteht nie wieder Versicherungspflicht.

Siehe § 8(1) Nr. 1 und (2) SGB V. Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu stellen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html


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