Re: Befreiung von der Versicherungspflicht (Private Krankenversicherungen)
Das sehe ich anders. Wer als Arbeitnehmer bereits privat versichert ist und - bei mindestens gleichbleibendem Gehalt - von der Entgeltgrenze eingeholt wird, kann sich ohne weitere Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien.
Folge: Als Arbeitnehmer besteht nie wieder Versicherungspflicht.
Siehe § 8(1) Nr. 1 und (2) SGB V. Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu stellen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html