Re: Befreiung von der Versicherungspflicht (Private Krankenversicherungen)

Raffael @, Mittwoch, 17.06.2009, 08:52 (vor 5640 Tagen) @ Marco

Du mußt 3 Jahre in folge über die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die GKV verdienen! Danach mußt Du 4 Jahre in der PKV versichert sein um wählen zu können ob Du bei Unterschreitung der BBG für die GKV weiter in der PKV bleiben kannst. Ansonsten mußt Du zurück, außer Du bist bereits über 55 Jahre, dann gibt es kein zurück mehr in die GKV.


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