Re: Wechsel bei Wahltarifen (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Donnerstag, 16.07.2009, 21:55 (vor 5610 Tagen) @ egal

Hallo,
ja, das muessen wohl die Gerichte entscheiden, aber nur eine Anmerkung dazu. Der Abschluss eines Wahltarifes hatte ja wohl für den V ersicherten keine Nachteile, hinzu kommt dass er genau wusste dass diese 3-Jahres-Frist besteht, unabhängig von seinem Mitgliedsstatus.

Was bitte ist jetzt eingetreten um von einem "Härtefall" zu sprechen.

Aber wie gesagt, das sollte jetzt die Justiz entscheiden.

Gruß

Czauderna


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