Re: Wechsel bei Wahltarifen (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ja, das muessen wohl die Gerichte entscheiden, aber nur eine Anmerkung dazu. Der Abschluss eines Wahltarifes hatte ja wohl für den V ersicherten keine Nachteile, hinzu kommt dass er genau wusste dass diese 3-Jahres-Frist besteht, unabhängig von seinem Mitgliedsstatus.
Was bitte ist jetzt eingetreten um von einem "Härtefall" zu sprechen.
Aber wie gesagt, das sollte jetzt die Justiz entscheiden.
Gruß
Czauderna