Re: Wechsel bei Wahltarifen (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ja, das muessen wohl die Gerichte entscheiden, aber nur eine Anmerkung dazu. Der Abschluss eines Wahltarifes hatte ja wohl für den V ersicherten keine Nachteile, hinzu kommt dass er genau wusste dass diese 3-Jahres-Frist besteht, unabhängig von seinem Mitgliedsstatus.
Was bitte ist jetzt eingetreten um von einem "Härtefall" zu sprechen.
Aber wie gesagt, das sollte jetzt die Justiz entscheiden.
Gruß
Czauderna
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egal,
02.07.2009, 11:29
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Thomas,
06.07.2009, 01:12
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06.07.2009, 10:16
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Thomas,
06.07.2009, 22:18
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15.07.2009, 23:17
- Re: Wechsel bei Wahltarifen - Czauderna, 16.07.2009, 21:55
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