Re: Wechsel bei Wahltarifen (Private Krankenversicherungen)
Ich hatte mich in ähnlicher Konstellation für einen Wahltarif interessiert. Die Techniker KK sagte mir, dass der Eintritt der Beihilfeberechtigung kein zu vorzeitiger Beenidung berechtigender Härtefall wäre... gruß, gast