Re: Anwartschaft - Wohnsitzverlegung - Versicherungspflicht in D (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 20.07.2009, 09:23 (vor 5606 Tagen) @ peter

Den http://dejure.org/gesetze/VVG/193.html Punkt (3) legen einige wenige Versicherer sehr eng aus und versuchen dann bestehende Anwartschaften komplett aufzuheben bzw. den Versicherten auf volle Beitragszahlung zu heben oder klingt wie eine Nötigung den Vertrag sogar komplett aufzuheben wegen Auslandsaufenthalt. Hier sollte man verweisen auf den gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Lebensmittelpunkt mit Familie und Arbeit im Ausland. Aber bitte nur zeitweilig und vorrübergehend.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bzw. Musterbedingungen meist unter §15 Punkt (3) bei Sonstige Beendigungsgründe nachzulesen sehen für Deinen Fall ausdrücklich eine mögliche Fortführung in Anwartschaft vor. Die großen meist auch global agierende Gesellschaften tun dies dann sogar ohne zeitliche Befristung. Die von Dir zitierte wird hier sicher zähneknirschend einen taggenauen Endtermin haben wollen. Folge: kommst Du eher zurück, kann die Gesellschaft Gesundheitsfragen mit allen möglichen Folgen stellen.
Tip: mehrjähriger Versicherungsschutz fürs weltweite Ausland wird auf dem PKV-Markt und mit Deckung bei kurzfristigen Rückreisen für um die 40€ mtl. angeboten. Fragen? e-mail


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