Re: Basistarif und Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)

Charlie Brown, Mittwoch, 19.08.2009, 21:29 (vor 5576 Tagen) @ Joachim Röhl

Stell Dir vor, heute hat eine Sachbearbeiterin der R+V auf meine Frage nach der Kombination Basistarif + Zusatzversicherung noch erzählt, im VVG (!) wäre geregelt, dass die Kombination verboten wäre. Ähnliches habe ich von der Arag gehört. Entweder werden die MA schlecht geschult oder es ist System...

Ich wußte, dass das VVG nicht passt. Aber ich habe icht daran gedacht, mal im VAG nachzulesen, wo doch dort der Basistarif geregelt ist. Ein Blick ins Gesetz erleichert die Rechtsfindung...*grummel*

Wie dem auch sei, dank Dir weiß ich nun auch das besser. Von daher kann ich das Lob nur zurück geben: Einen Großteil meiner Information habe ich aus Deinen Beiträgen bezogen. Danke für Dein Engagement! :)

Zum Thema KHT: Ich habe nicht vor, mit dem KHT die Wahlleistungen abzusichern, sondern mich auf das Zweibettzimmer (mit Wahlleistung) zu beschränken und die Differenz zum Einbettzimmer abzufangen).

Eigentlich müsste ich doch auf der sicheren Seite sein, wenn ich vor Vertragsabschluß die schriftliche Bestätigung der PKV (in meinem Fall vermutlich DKV, alternativ R+V oder Arag) einhole, im Falle des Wechsels in den Basistarif die "Mehrleistungen" über Zusatzversicherungen (Ambulante Kostenerstattung, Stationär, Zahn) abzudecken? Dann würde ich doch analog der GKV-Pflichtversicherung im Basistarif de facto denselben Leistungsumfang haben wie vorher in der Vollversicherung. (Wobei genau gesagt: einen höheren Leistungsumfang, denn die GKV Besonderheiten wie Kur, Reha etc. kommen ja noch dazu.)


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