Re: Basistarif und Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 18.08.2009, 23:25 (vor 5577 Tagen) @ Charlie Brown

Du bist sehr gut informiert, macht Spaß, nur in einem Punkt Widerspruch: die 2Bettzimmerkosten von 38€ im uckermärkischen Krankenhaus links der polnischen Grenze bis zum Klinikum rechts der Isar mit über 90€ über ein Krankenhaustagegeld abzusichern ist unproblematisch. Der Klops sind aber die Kosten für wahl- und belegärztliche Behandlung ..
Vor allem wegen der unbegrenzten Weltgeltung auch im Hinblick auf einen möglichen Altersruhesitz im Süden würde ich immer die gediegenen M-Tarife empfehlen. Außerdem kannst Du im Fall einer erneuten GKV-Pflichtversicherung wunderbar und fast leistungsgleich umstellen auf AM9+SM9 und einige andere Schmänckerchen wie Kurtarif und Pflegeergänzung in Kombination mit einer Kostenerstattung und bleibst immer ein Privatpatient.
Variante 2 und die Kombinierbarkeit von Basistarif und Zusatztarifen ergibt sich aus dem §12 Punkt (1a) des VAG http://bundesrecht.juris.de/vag/__12.html und ist den Antragsabteilungen durchweg bekannt. Fragen? e-mail


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