Re: Öffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Witwe? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
es besteht innerhalb von 6 Monaten nach erstmaligen Anspruch auf Beihilfe die Beamtenöffnungsaktion der PKV zu nutzen. Einige private Krankenversicherer bieten dies an, es wird bei Vorerkrankungen ein Zuschlag von bis zu 30 % erhoben. Die Beiträge richten sich nicht nach den Einkünften, sondern nach dem Beihilfebemessungssatz, dem Geschlecht und dem Eintrittsalter: In dem aktuellen Fall ist aber zu beachten, dass ein jetzt kurzfristiges Arbeitsverhältnis ggf.den Zugang im Rahmen der Beamtenöffnung versperrt. Die Entscheidung ist also auf jeden Fall jetzt kurzfristig zu treffen. Die Beitragshöhe wird wahrscheinlich auch bei ca. 350 € liegen, sollte man individuell berechnen lassen. Achtung: Ein Antrag bei einem Unternehmen ist schon verbindlich für die spätere Wahl des Versicherers. Ein Versicherer kann nämlich einen Antrag ablehnen, wenn bereits vorher bei einem anderen Unternehmen ein Antrag gestellt wurde. Also am besten vorher gut überlegen, bei welchem Unternehmen ein Antrag gestellt wird.
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- Öffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Witwe? -
Kasimir,
16.09.2009, 09:27
- Re: Öffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Witwe? -
Czauderna,
16.09.2009, 12:32
- Re: Öffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Witwe? -
Kasimir,
16.09.2009, 14:09
- Re: Öffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Witwe? - PKV-Angestellter, 18.09.2009, 06:09
- Re: Öffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Witwe? -
Kasimir,
16.09.2009, 14:09
- Re: Öffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Witwe? -
Czauderna,
16.09.2009, 12:32