Re: Öffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Witwe? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
solange sie freiwillig in der GKV versichert ist kann Sie jederzeit in die PKV unter Einhaltung der Kündigungsfrist wechseln.
Die Bindungsfrist ha sie erfüllt und einen Wahltarif (3 Jahre Bindungsfrist) schliesse ich mal aus.
Sollte allerdings das Beschäftigujngsverhältnid wieder aufleben, träte sofort wieder Krankenversicherungspflicht ein und der Wechsel zurück in die GKV muesste erfolgen bzw. ein Wechsel in die PKV wäre nicht möglich.
Gruß
Czauderna
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- Öffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Witwe? -
Kasimir,
16.09.2009, 09:27
- Re: Öffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Witwe? -
Czauderna,
16.09.2009, 12:32
- Re: Öffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Witwe? -
Kasimir,
16.09.2009, 14:09
- Re: Öffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Witwe? - PKV-Angestellter, 18.09.2009, 06:09
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Kasimir,
16.09.2009, 14:09
- Re: Öffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Witwe? -
Czauderna,
16.09.2009, 12:32