Re: Nochmal: Beihilfe + Basistarif (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 21.09.2009, 16:50 (vor 5543 Tagen) @ Uli

Sie haben schon geschrieben, dass Sie hessische Beihilfe erhalten. Je nach Land - und in Hessen kenne ich mich da wirklich nicht aus, da das NICHT analog zur Bundesbeihilfe geregelt ist - kann die Beihilfeberechtigung bei Ihrer Einkommenssituation und der Möglichkeit der KdR, auch wenn Sie sich davon befreien lassen, entfallen. D.h. die Beihilfe ist je nach Land oft so konstruiert, dass sie nur obendrauf gezahlt wird, d.h. nur ergänzend, wenn alles andere genutzt wird, um möglichst keine Beihilfe nutzen zu müssen.

Wie gesagt, dies ist aber eine Landesregelung und dies kann Ihnen nur die Beihilfestelle, das zuständige hessische Innenministerium oder ein auf Beihilferecht spezialisierte Rechtsanwalt genau beantworten, wenn alle Unterlagen, die uns im Internet nichts angehen, gesichtet worden sind. Eine Ferndiagnose nehme ich hier absichtlich in Ihrer recht komplizierten Situation nicht vor.

Wenn Sie jedoch sicher den Höchstbeitrag in der GKV als Rentnerin zahlen, dann ist der Basistarif vielleicht wirklich interessant für Sie. Der Vorteil des Basistarifs macht sich nur ambulant bemerkbar, im Krankenhaus ist alles auf GKV-Niveau. Durch die 85% stationäre Beihilfe (Ihre Angabe) ist dann durch die Wahlleistungsbeihilfe eine Chefarztbehandlung u.U. aus der eigenen Tasche bezahlbar.

Der Basistarif zahlt ambulant genau dasselbe wie die GKV (lt. gesetz auf Ersatzkassenniveau), nur eben nicht budgetiert und pauschaliert. D.h. es wird alles einzeln abgerechnet. Gingen Sie als Ersatzkassenversicherte einmal im Quartal zum Arzt, würde er mit Ihnen mehr verdienen als mit dem Basistarifversicherten, sofern Sie nicht stundenlang durch den Maschinenpark einer Praxis geschleift werden. Gehen Sie aber dreimal im Quartal zum Arzt, wird sich dies trotz der gedeckelten Steigerungssätze des Basistarifs umkehren, d.h. der Arzt wird mehr erhalten, da jede Einzelleistung abgerechnet werden kann. Auch gibt es leider Ärzte, die PKV-Versicherten unsinnige Untersuchungen durchführen, die diese Einzelpostenabrechnung hochtreiben.
Dies muss aber weder die PKV, noch die Beihilfe mitmachen, ebenso werden oft Naturheilkunde und fast alle IGEL-Leistungen nicht erstattet. Nur erfahren Sie dies nicht schon direkt beim Arzt, sondern erst Wochen später bei der Abrechnung.

Insofern sind die Hart-aber-fair-Sendungen, in denen Ärzte immer sagen: "Ja, bei Privatversicherten können wir das machen, bei gesetzlich Versicherten nicht." Volksverdummung.
Diese Ärzte sollten lieber sagen: "Ja, bei Selbstzahlern können wir das machen, bei gesetzlich Versicherten nicht. Ob diese Selbstzahler dies von ihrer PKV oder Beihilfe erstattet bekommen, hängt vom Versicherungsvertrag und der Beihilfeordnung ab und interessiert uns überhaupt nicht, da wir im Notfall einfach den Gerichtsvollzieher vorbeischicken."

Sie dürfen also in der Kombination von Beihilfe und Basistarif mit einem schnelleren Service rechnen und es wird wohl auch keine Verschiebung oder Behandlungsstreckung in das nächste Quartal geben, um mehrfach abrechnen zu können, da das dann in der PKV schon am nächsten Tag geht. Wunder dürfen Sie aber nicht erwarten, v.a. von der Beihilfe. Die Beihilfe kennt je nach Land Selbstbeteiligungen, die weit über das Maß hinausgehen, die sich ein GKV-Versicherter vorstellen kann. Dass dies in Hessen als einem reichen Land nicht so schlimm wie z.B. in Berlin ist, steht auf einem anderen Blatt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum