Re: Rückkehr aus der GKV in die PKV ohne Wartezeit? (Private Krankenversicherungen)
Vielen Dank, die Infos sind sehr hilfreich.
Da habe ich aber noch eine Frage:
Nach § 8 Abs 1 Nr 3 SGB V kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn ich eine Tätigkeit mit der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit oder weniger aufnehme.
Einerseits habe ich gelesen, dass davor gewarnt wird, dies zu tun, da die Befreiung unwiderruflich ist. Andererseits habe ich gehört, dass ich sofort wieder versicherungspflichtig werde, wenn ich meine Stundenzahl z.B. auf einen Beschäftigungsgrad von mindestens 51% erhöhe und mein Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt (und ich unter 55 Jahren bin). Ist das so korrekt?
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- Rückkehr aus der GKV in die PKV ohne Wartezeit? -
Powermami,
30.09.2009, 14:34
- Re: Rückkehr aus der GKV in die PKV ohne Wartezeit? -
Joachim Röhl,
30.09.2009, 16:03
- Re: Rückkehr aus der GKV in die PKV ohne Wartezeit? - powermami, 05.10.2009, 11:11
- Re: Rückkehr aus der GKV in die PKV ohne Wartezeit? -
Joachim Röhl,
30.09.2009, 16:03