Re: Rückkehr aus der GKV in die PKV ohne Wartezeit? (Private Krankenversicherungen)
Im http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html unter Punkt (1) bei 1. und (4) sind die drei Jahre nachzulesen. Da findet sich auch der einzige Ausweg* die Dreijahrespflicht falls gewünscht auszuhebeln: "für Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld .. der Inanspruchnahme von Elternzeit .. ist ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen, wenn spätestens *innerhalb eines Jahres nach diesen Zeiträumen eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird .." Hinweis: empfehlenswert ist die Anwartschaft für den kompletten Vertrag, möglich aber auch eine Anwartschaft nur für einzelne Tarife oder sogar die Umwandlung in eine komplette Zusatzversicherung mit späterer Wiederumstellung in die Vollversicherung ..
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- Rückkehr aus der GKV in die PKV ohne Wartezeit? -
Powermami,
30.09.2009, 14:34
- Re: Rückkehr aus der GKV in die PKV ohne Wartezeit? -
Joachim Röhl,
30.09.2009, 16:03
- Re: Rückkehr aus der GKV in die PKV ohne Wartezeit? - powermami, 05.10.2009, 11:11
- Re: Rückkehr aus der GKV in die PKV ohne Wartezeit? -
Joachim Röhl,
30.09.2009, 16:03