Re: Rückkehr aus der GKV in die PKV ohne Wartezeit? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 30.09.2009, 16:03 (vor 5534 Tagen) @ Powermami

Im http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html unter Punkt (1) bei 1. und (4) sind die drei Jahre nachzulesen. Da findet sich auch der einzige Ausweg* die Dreijahrespflicht falls gewünscht auszuhebeln: "für Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld .. der Inanspruchnahme von Elternzeit .. ist ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen, wenn spätestens *innerhalb eines Jahres nach diesen Zeiträumen eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird .." Hinweis: empfehlenswert ist die Anwartschaft für den kompletten Vertrag, möglich aber auch eine Anwartschaft nur für einzelne Tarife oder sogar die Umwandlung in eine komplette Zusatzversicherung mit späterer Wiederumstellung in die Vollversicherung ..


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum