Re: 10 Irrtümer über die Privaten (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 12.10.2009, 18:09 (vor 5522 Tagen) @ Lord

Der feine Unterschied bleibt aber: der Chipkassenpatient wartet im Bundesdurchschnitt 3-4 Wochen auf einem Termin beim Augenarzt, sitzt dann nochmal ein halbe Stunde im Wartezimmer, dann ruft die Schwester zum Sehtest, dann wieder ins Wartezimmer und nach einer weiteren halben Stunde sieht er die Augenärztin für 5-8 Minuten. Die sieht sich den Augenhintergrund kurz selbst an und fragt eventuell gemäß IGELliste http://www.e-bis.de/igel/igelidx.htm nach einer kostenpflichtigen Messung des Augendrucks zur Glaukomfrüherkennung, weil die GKV diese Leistungen nicht bezahlt. Grauen Star bekommen also offensichtlich nur die PKV-Versicherten ..
Noch lustiger wirds aber beim Zahnarzt, denn die Behandlungskosten Parodonose mit meist schon entzündeten und stark blutendem Zahnfleisch werden erst ab einer Zahntaschentiefe von mehr als drei Millimetern übernommen und dann auch nur aller zwei Jahre. Da wehre ich mich doch lieber als Privater gegen den Übereifer des Zahnarztes und springe vom Stuhl, als daß ich mit dem Gutachter vom medizinischen Dienst streiten muß ..
Hintergrund ist nämlich folgender: eine Parodontosebehandlung kostet die gesetzliche Krankenkasse ab 500€ aufwärts je nach Befall und Ausmaß und falls sogar Zahntaschenoperationen durchgeführt werden müssen oft auch weit über 1500€. Wenn aber unserem Versicherten nach wenigen Jahren durch Zahnlockerung und schleichenden Zahnverlust ein Kunstgebiß ("Kukident 3 Phasen") erstattet werden muß, weil nur noch drei Zähne im Kiefer vorhanden sind, wird ausnahmsweise eine Plastikvollprothese bezuschusst. Knapp 700€ sind dann ein Witz an Kosten für die Kasse und das Prinzip wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig wurde ganz gesetzeskonform aber unzweifelhaft auf Kosten des Versicherten umgesetzt. Fragen? ePost


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