Re: Vorerkrankung PAP 2d und Hormone (Private Krankenversicherungen)
Ja, weil die Gesellschaft sicher auch fragt, ob Gesundheitsstörungen oder in manchen Anträgen steht das Wort Anomalien bestanden haben bzw. bestehen. Auch ist oft die Frage zu lesen, ob Untersuchungen angeraten sind. Also selbst wenn einer individuell eine bestehende Auffälligkeit nicht behandeln will, aber aus medizinischer Sicht Behandlungsbedürftigkeit besteht, sollte das angegeben werden.
Da die Frage hier meist gleich kommt, die Nichtangabe kann für den Versicherten Folgen haben, falls die Gesellschaft später durch eingereichte Rechnungen auf die Vorerkrankung aufmerksam wird und nachfragt. Mögliche Folgen sind rückwirkende Risikozuschläge oder auch Leistungsausschlüsse bzw. im Extremfall eine Fortführung des Vertrages im Basistarif. Erst nach zehn Jahren erlischt die Frist, wo ein Versicherer bei arglistiger Täuschung und nicht nur grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht vom Vertrag zurück treten kann. Mit einer verschwiegenen Diabetes, der nicht angegebenen laufenden Parodontosebehandlung im teils zahnlosen Unterkiefer oder einem vergessenenen Morbus Crohn wird das höchstwahrscheinlich so geschehen. Das gutartige Lipom, das doch etwas leicht höhere Gewicht oder auch die Allergie gegen Ärzte und Versicherungsverkäufer werden dagegen meist folgenlos bleiben ..
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- Vorerkrankung PAP 2d und Hormone -
Gritt,
13.10.2009, 14:34
- Re: Vorerkrankung PAP 2d und Hormone -
Joachim Röhl,
13.10.2009, 18:29
- Re: Vorerkrankung PAP 2d und Hormone -
Gritt,
14.10.2009, 08:32
- Re: Vorerkrankung PAP 2d und Hormone - Joachim Röhl, 14.10.2009, 09:29
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Gritt,
14.10.2009, 08:32
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Joachim Röhl,
13.10.2009, 18:29