Re: Muß eine GVK einen nach der Aufgabe der Selbststädigkeit wieder aufnehmen? (Private Krankenversicherungen)
Nein, nur als abhängig beschäftigte Angestellte wärst Du Kraft Gesetz "mußmäßig" wieder in der GKV, vorausgesetzt auch Du bist unter 55 Jahren. Oder Du wärst verheiratet und könntest bei Einkommen unter 360€ auch nach der Altergrenze in die kostenlose Familienversicherung Deines Mannes eintreten. Was machst Du aktuell? Üblicherweise dürfte die letzte PKV nur dann einer Vertragskündigung zustimmen, wenn Du eine Anschlußversicherung PKV oder GKV nachweist bzw. ins Ausland gehst. Fragen? ePost
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- Muß eine GVK einen nach der Aufgabe der Selbststädigkeit wieder aufnehmen? -
Aviendha,
26.10.2009, 10:08
- Re: Muß eine GVK einen nach der Aufgabe der Selbststädigkeit wieder aufnehmen? - Bodi, 26.10.2009, 10:20
- Re: Muß eine GVK einen nach der Aufgabe der Selbststädigkeit wieder aufnehmen? - Joachim Röhl, 26.10.2009, 10:31