Re: Muß eine GVK einen nach der Aufgabe der Selbststädigkeit wieder aufnehmen? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 26.10.2009, 10:31 (vor 5508 Tagen) @ Aviendha

Nein, nur als abhängig beschäftigte Angestellte wärst Du Kraft Gesetz "mußmäßig" wieder in der GKV, vorausgesetzt auch Du bist unter 55 Jahren. Oder Du wärst verheiratet und könntest bei Einkommen unter 360€ auch nach der Altergrenze in die kostenlose Familienversicherung Deines Mannes eintreten. Was machst Du aktuell? Üblicherweise dürfte die letzte PKV nur dann einer Vertragskündigung zustimmen, wenn Du eine Anschlußversicherung PKV oder GKV nachweist bzw. ins Ausland gehst. Fragen? ePost


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum