Re: Muß eine GVK einen nach der Aufgabe der Selbststädigkeit wieder aufnehmen? (Private Krankenversicherungen)
Nein. Nur bei neuer Versicherungspflicht (etwa bei Aufnahme einer versicherungspflichtiger Beschäftigung als Arbeitnehmer und einem Alter unter 55 Jahren).
Wenn die eigenen Einkünfte unter 360 EUR mtl. nicht überschreiten, ist eine kostenfreie Mitversicherung bei dem gesetzlich versicherten Ehegatten möglich; unabhängig vom Alter.
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- Muß eine GVK einen nach der Aufgabe der Selbststädigkeit wieder aufnehmen? -
Aviendha,
26.10.2009, 10:08
- Re: Muß eine GVK einen nach der Aufgabe der Selbststädigkeit wieder aufnehmen? - Bodi, 26.10.2009, 10:20
- Re: Muß eine GVK einen nach der Aufgabe der Selbststädigkeit wieder aufnehmen? - Joachim Röhl, 26.10.2009, 10:31