Re: Über Erziehungsgeld krankenversichert (Private Krankenversicherungen)
Hallo Michael
wenn deine Frau bis zur Geburt beschäftigt und pflichtversichert war, ist sie während des Bezuges von Elterngeld auch weiter versichert. Wenn die Beschäftigung andauert (ist die Regel) auch während der Elternzeit.
Ob das Kind mitversichert werden kann, ist abhängig von deinem Einkomen. Wenn du der Vater des Kindes bist (wovon ich ausgehe) und mehr als 48.600 €/Jahr (das sind 4.050 €/Monat) verdienst, können die Kinder nicht in die Familienversicherung.
Gruß GKVler
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- Über Erziehungsgeld krankenversichert -
Aviendha,
01.11.2009, 14:35
- Re: Über Erziehungsgeld krankenversichert -
GKVler,
01.11.2009, 21:39
- Re: Über Erziehungsgeld krankenversichert -
M_ichael,
04.11.2009, 10:03
- Re: Über Erziehungsgeld krankenversichert - GKVler, 04.11.2009, 10:37
- Re: Über Erziehungsgeld krankenversichert -
M_ichael,
04.11.2009, 10:03
- Re: Über Erziehungsgeld krankenversichert -
GKVler,
01.11.2009, 21:39