Re: Über Erziehungsgeld krankenversichert (Private Krankenversicherungen)

GKVler, Sonntag, 01.11.2009, 21:39 (vor 5501 Tagen) @ Aviendha

du bist nicht im eigentlichen Sinn über das Erziehungsgeld krankenversichert.

Wenn du pflichtversichert warst (z. B. als Arbeitnehmer) besteht die Versicherung aber weiter, solange du Anspruch auf Elterngeld hast oder Elternzeit in Anspruch nimmst.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__192.html


Während der Zeit brauchst du (zumindest vom Elterngeld) keine Beiträge zu zahlen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__224.html

das gilt nat+rlich nur, wenn du gesetzlich krankenversichert bist...

Gruß GKVler


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