Re: KKH-Zusatzbeitrag - Einzugsermächtigung (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Freitag, 12.03.2010, 10:50 (vor 5371 Tagen) @ Student

Hallo,

die Einzugesermächtigung hatte (als Formular) vermutlich nur den Hinweis, dass man mit der Abbuchung der Beiträge einverstanden ist. Nähere Angaben zu der Art des Beitrages wurden vermutlich nicht gemacht.
Praktisch gibt es nur 2 Möglichkeiten:
1) bei der Krankenkasse bleiben und sich freuen, dass die Bezahlung des Zusatzbeitrages für alle Beteiligten so einfach ist (spart auch Verwaltungskosten)
oder
2) kündigen mit Hinweis auf den Sonderbeitrag und gleichzeitig der Abbuchung des Zusatzbeitrages widersprechen: der Zusatzbeitrag ist dann bis zum Ende der Kündigungsfrist nicxht zu zahlen. Bitte der Krankenkasse für Bearbeitung und Umstellung der Zahlung etwas Zeit geben!


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