KKH-Zusatzbeitrag - Einzugsermächtigung (Gesetzliche Krankenkassen)

Student, Donnerstag, 11.03.2010, 08:42 (vor 5372 Tagen)

Hallo,

eine Frage ich bin Student und bei der KKH. Die KKH hat eine Einzugsermächtigung für den Studentenbeitrag. Jetzt steht in dem Schreiben von der KKH, dass mir aufgrund der Einzugsermächtigung auch gleich die 8 EUR abgebucht werden. Darf die KKH das eigentlich? Meine Einzugsermächtigung bezog sich doch meines Erachtens nur auf den Studentenbeitrag?

Danke


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