Re: Kann priv. KK zu viel erstattes Geld nach 2 1/2 Jahren wieder zurückfordern? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 12.11.2009, 09:20 (vor 5491 Tagen) @ Andy

Die dreijährige Verjährungsfrist gemäß §195 im Bürgerlichen Gesetzbuch gilt sowohl für Rechnungen des Versicherten bzw. auch mögliche Rückforderungen einer Gesellschaft. Der Zeitraum dürfte noch nicht abgelaufen sein - insofern würde ich abwarten, bis eine schriftliche Aufforderung des Unternehmens kommt und dann reagieren.


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