Re: Kann priv. KK zu viel erstattes Geld nach 2 1/2 Jahren wieder zurückfordern? (Private Krankenversicherungen)
Die dreijährige Verjährungsfrist gemäß §195 im Bürgerlichen Gesetzbuch gilt sowohl für Rechnungen des Versicherten bzw. auch mögliche Rückforderungen einer Gesellschaft. Der Zeitraum dürfte noch nicht abgelaufen sein - insofern würde ich abwarten, bis eine schriftliche Aufforderung des Unternehmens kommt und dann reagieren.
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- Kann priv. KK zu viel erstattes Geld nach 2 1/2 Jahren wieder zurückfordern? -
Andy,
11.11.2009, 23:14
- Re: Kann priv. KK zu viel erstattes Geld nach 2 1/2 Jahren wieder zurückfordern? -
Philipp Mättig,
12.11.2009, 09:17
- Re: Kann priv. KK zu viel erstattes Geld nach 2 1/2 Jahren wieder zurückfordern? - nur mal so, 12.11.2009, 10:49
- Re: Kann priv. KK zu viel erstattes Geld nach 2 1/2 Jahren wieder zurückfordern? - Joachim Röhl, 12.11.2009, 09:20
- Re: Kann priv. KK zu viel erstattes Geld nach 2 1/2 Jahren wieder zurückfordern? -
Philipp Mättig,
12.11.2009, 09:17