Kann priv. KK zu viel erstattes Geld nach 2 1/2 Jahren wieder zurückfordern? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich erhielt heute einen Anruf von meiner privaten KK, die mir mitteilte, dass ich 200€ zuzrücküberweisen soll. Diese 200€ seien zu viel erstattes Geld, dass aus einer Doppeleinreichung eines Privatrezepts beruht.
Hat die KK prinzipiell das Recht, das Geld nach 2 1/2 Jahren noch zurückzufordern? Es muss ja irgendwo gesetzlich geregelt sein, wie lange die Vorhaltefristen einer privaten KK sind? Es gibt ja zu allem irgendwo nen §.
Falls jemand, mir meine Frage beantworten kann, bitte gleich mit Angabe des richtigen §, dass ich das besser nachvollziehen kann oder ggf. eine Beweislage zur Vorlage bei der KK habe.
Danke!
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- Kann priv. KK zu viel erstattes Geld nach 2 1/2 Jahren wieder zurückfordern? -
Andy,
11.11.2009, 23:14
- Re: Kann priv. KK zu viel erstattes Geld nach 2 1/2 Jahren wieder zurückfordern? -
Philipp Mättig,
12.11.2009, 09:17
- Re: Kann priv. KK zu viel erstattes Geld nach 2 1/2 Jahren wieder zurückfordern? - nur mal so, 12.11.2009, 10:49
- Re: Kann priv. KK zu viel erstattes Geld nach 2 1/2 Jahren wieder zurückfordern? - Joachim Röhl, 12.11.2009, 09:20
- Re: Kann priv. KK zu viel erstattes Geld nach 2 1/2 Jahren wieder zurückfordern? -
Philipp Mättig,
12.11.2009, 09:17