Re: Einkommensnachweis IKK Südwest-Direkt (Gesetzliche Krankenkassen)
Ehrlich sein und nicht betrügen!
Eine Wertung zu Deinen Absichten erspare ich mir hiermit.
Du bist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Tust Du es nicht, und es kommt raus, greift § 45 SGB X und die Kasse kann alles rückgängig machen.
Ich weiß eine Möglichkeit, wie es rauskommt, ohne dass die Kasse vorher einen Verdacht hätte. Ich werds Dir aber ganz bestimmt nicht verraten!
Strafrechtlich wird das keine Konsequenzen haben. Das gibts m.E. nur, wenn man sich Leistungen erschleicht. Aber bedenke mal bitte Deine moralische Verspflichtung zur Ehrlichkeit gegenüber der Soildargemeinschaft.
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- Einkommensnachweis IKK Südwest-Direkt -
sonnensegel,
06.12.2008, 12:12
- Re: Einkommensnachweis IKK Südwest-Direkt - name, 09.12.2008, 06:59
- Re: Einkommensnachweis IKK Südwest-Direkt - ichweissbescheid, 09.12.2008, 07:55