Einkommensnachweis IKK Südwest-Direkt (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
mein Anliegen wäre folgendes:
Person A befindet sich im 2. Jahr der Existenzgründung. Der Gründungzuschuss ist ausgelaufen. Für das Jahr 2007 wurde der Einkommensteuerbescheid direkt an die Krankenkasse gesandt mit einem zu versteuerenden Einkommen von 11000 Euro. Daraufhin schrieb die Krankenkasse einen Brief, der Gründungszuschuss sei ausgelaufen und man würde nun eingestuft mit einem monatlichen Einkommen 1863,75 €.
Es steht aus: Grunstätzlich können die Beiträge nur dann von dem tatsächlichen Einkommen, mindesten jedoch von 1242,50€ berechnet werden, wenn folgende Voraussetzung erfüllt sind:
das gesamte Vermögen übersteigt den Freibetrag in Höhe von 9940 Euro nicht.
Meine Frage: mein durchschnittliches Einkommen montalich liegt bei 1100 Euro- meine selbständige Tätigkeit ist leider noch im Aufbau. Mein Vermögen, was ich mir vom Mund abgespart habe für schlechte Zeiten beträgt 12000 Euro.
Bin ich verpflichtet dies der Krankenkasse mitzuteilen? Wenn ich es nicht tue und einfach bei der Frage " Übersteigt ihr gesamtes Vermögen den Freibetrag in Höhe von 9940€ " nein ankreuze, was kann schlimmstenfalls passieren ? hätte dieses "nein" strafrechtliche Konsequenzen?
Grüße und Danke
Sonnensegel
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sonnensegel,
06.12.2008, 12:12
- Re: Einkommensnachweis IKK Südwest-Direkt - name, 09.12.2008, 06:59
- Re: Einkommensnachweis IKK Südwest-Direkt - ichweissbescheid, 09.12.2008, 07:55