Re: Kostenerstattungsprinzip und Notfallversorgung (Private Krankenversicherungen)
Ergänzung:
Wenn die behandelnde Krankenhausärzte eien Kassenzulassung haben, zahlt die Arag aus dem Tarif 182 auf 100% auf. Andernfalls nur auf 60%.
In begründeten Ausnahmefällen kann die TK einer Behandlung durch Ärzte zustimmen, die keine Kassenzulassung haben.
Letztlich gibt es keinen Unterschied zu einer ambulanten Behandlung außerhalb des KH.
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- Kostenerstattungsprinzip und Notfallversorgung -
Madok,
13.12.2009, 15:37
- Re: Kostenerstattungsprinzip und Notfallversorgung -
Lord,
13.12.2009, 16:10
- Re: Kostenerstattungsprinzip und Notfallversorgung -
Charlie Brown,
13.12.2009, 17:08
- Re: Kostenerstattungsprinzip und Notfallversorgung - Lord, 13.12.2009, 17:46
- Re: Kostenerstattungsprinzip und Notfallversorgung -
Charlie Brown,
13.12.2009, 17:08
- Re: Kostenerstattungsprinzip und Notfallversorgung -
Lord,
13.12.2009, 16:10