Re: Kostenerstattungsprinzip und Notfallversorgung (Private Krankenversicherungen)

Charlie Brown, Sonntag, 13.12.2009, 17:08 (vor 5459 Tagen) @ Lord

Ergänzung:

Wenn die behandelnde Krankenhausärzte eien Kassenzulassung haben, zahlt die Arag aus dem Tarif 182 auf 100% auf. Andernfalls nur auf 60%.

In begründeten Ausnahmefällen kann die TK einer Behandlung durch Ärzte zustimmen, die keine Kassenzulassung haben.

Letztlich gibt es keinen Unterschied zu einer ambulanten Behandlung außerhalb des KH.


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