Re: Kostenerstattungsprinzip und Notfallversorgung (Private Krankenversicherungen)
Ergänzung:
Wenn die behandelnde Krankenhausärzte eien Kassenzulassung haben, zahlt die Arag aus dem Tarif 182 auf 100% auf. Andernfalls nur auf 60%.
In begründeten Ausnahmefällen kann die TK einer Behandlung durch Ärzte zustimmen, die keine Kassenzulassung haben.
Letztlich gibt es keinen Unterschied zu einer ambulanten Behandlung außerhalb des KH.