Re: Kostenerstattungsprinzip und Notfallversorgung (Private Krankenversicherungen)
Wenn es um ambulante Behandlung geht, dann zeigst du überhaupt keine Karte. Du sagst, dass du in der GKV versichert bist, aber Kostenerstattungsprinzip gewählt hast und du brauchtst eine Rechnung nach GOÄ. Somit kriegst du die Rechnung per Post und reichst die Rechnung bei TK ein. Beide Karten gibst du nur, wenn es sich um stationäre Versorgung handelt.
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- Kostenerstattungsprinzip und Notfallversorgung -
Madok,
13.12.2009, 15:37
- Re: Kostenerstattungsprinzip und Notfallversorgung -
Lord,
13.12.2009, 16:10
- Re: Kostenerstattungsprinzip und Notfallversorgung -
Charlie Brown,
13.12.2009, 17:08
- Re: Kostenerstattungsprinzip und Notfallversorgung - Lord, 13.12.2009, 17:46
- Re: Kostenerstattungsprinzip und Notfallversorgung -
Charlie Brown,
13.12.2009, 17:08
- Re: Kostenerstattungsprinzip und Notfallversorgung -
Lord,
13.12.2009, 16:10