Re: Zurück in GKV als Student Ü30 (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, (vor 5836 Tagen) @ Bernd

Hallo,
mit krankenversicherungspflichtiger Beschäftigung meinte ich schon auch die Tatsache der Krankenversicherungspflicht - ob Sie nebenher studieren ist dabei ohne Belang - wichtig ist das sich das Studium der Arbeitnehmertätigkeit unterordnet, was in der Regel der Fall ist wenn man wöchentlich mehr als 20 Stunden tätig ist und über 400,00 € Brutto verdient.
Gruß
Czauderna


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