Re: Verjährungsfrist (Gesetzliche Krankenkassen)

Truther, Mittwoch, 24.03.2010, 19:28 (vor 5358 Tagen) @ Gjaahn

wie er "wusste es nicht" ? Als frw. Versicherter bekommt er doch grds. einmal im Jahr eine Einkommensanfrage seitens der Kasse. Warum wurden die Einkünfte dann dort nicht angegeben oder wenigstens mal gefragt ? Erst sparen und sich dann um die SZ drücken wollen. SO NICHT !


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