Verjährungsfrist (Gesetzliche Krankenkassen)

Gjaahn @, Montag, 15.03.2010, 19:36 (vor 5367 Tagen)

Wenn jemand als Beamter freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und und nicht wusste, dass er auch seine Kapitalerträge angeben muss, und möchte jetzt bei der gesetzlichen Krankenkasse reinen Tisch machen, wieviele Jahre müssen die Beiträge nachbezahlt werden - müssen auf die säumigen Beiträge Zinsen gezahlt werden und wieviel?


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