Re: PKV beibehalten bei Arbeitszeitreduzierung? (Private Krankenversicherungen)
Die Frage ist, wie "Bestandsschutz" gemeint ist:
- Wenn früher eine Befreiung von der Versicherungspflicht ausgesprochen wurde (da von der Versicherungspflichtgrenze eingeholt), so bleibt diese auch bei Gehaltsminderungen gültig.
- Wenn die besondere Versicherungspflichtgrenze für am 31.12.2002 als Arbeitnehmer bereits privat Versicherte gemeint ist: Bei Unterschreiten der regelmäßigen Bezüge von z.Zt. 45000 EUR p.a. entsteht Versicherungspflciht in der GKV
- Wenn die PKV seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen besteht und die Arbeitszeit auf 50% oder weniger der regülären Vollzeitarbeit reduziert wird, ist eine Befreiung möglich
Aber: Grundsätzlich werden Personen ab dem vollendeten 55 Lebensjahr nicht mehr in der GKV versicherungspflichtig
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- PKV beibehalten bei Arbeitszeitreduzierung? -
Dodo,
15.01.2010, 12:46
- Re: PKV beibehalten bei Arbeitszeitreduzierung? -
Joachim Röhl,
15.01.2010, 21:25
- Re: PKV beibehalten bei Arbeitszeitreduzierung? -
Bodi,
15.01.2010, 22:13
- Re: PKV beibehalten bei Arbeitszeitreduzierung? - Joachim Röhl, 15.01.2010, 22:37
- Re: PKV beibehalten bei Arbeitszeitreduzierung? - dodo, 18.01.2010, 16:39
- Re: PKV beibehalten bei Arbeitszeitreduzierung? -
Bodi,
15.01.2010, 22:13
- Re: PKV beibehalten bei Arbeitszeitreduzierung? -
Joachim Röhl,
15.01.2010, 21:25