Re: PKV beibehalten bei Arbeitszeitreduzierung? (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Freitag, 15.01.2010, 22:13 (vor 5426 Tagen) @ Joachim Röhl

Die Frage ist, wie "Bestandsschutz" gemeint ist:

- Wenn früher eine Befreiung von der Versicherungspflicht ausgesprochen wurde (da von der Versicherungspflichtgrenze eingeholt), so bleibt diese auch bei Gehaltsminderungen gültig.

- Wenn die besondere Versicherungspflichtgrenze für am 31.12.2002 als Arbeitnehmer bereits privat Versicherte gemeint ist: Bei Unterschreiten der regelmäßigen Bezüge von z.Zt. 45000 EUR p.a. entsteht Versicherungspflciht in der GKV

- Wenn die PKV seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen besteht und die Arbeitszeit auf 50% oder weniger der regülären Vollzeitarbeit reduziert wird, ist eine Befreiung möglich

Aber: Grundsätzlich werden Personen ab dem vollendeten 55 Lebensjahr nicht mehr in der GKV versicherungspflichtig


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