Re: PKV beibehalten bei Arbeitszeitreduzierung? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 15.01.2010, 21:25 (vor 5426 Tagen) @ Dodo

Solange Dein Zeitaufwand und die Einnahmen in der Selbständigkeit höher sind, als im abhängigen Beschäftigungsverhätnis, bleibst Du trotz Unterschreitung der Einkommensgrenze in der PKV. Falls es nicht reicht und Kasse oder Lohnbüro unruhig trampeln, einfach eine Angestellte mit mindestens 401€ Bruttogehalt einstellen. Die fälligen Sozialabgaben betragen lediglich 124€ und weiterhin bleibst Du Privat. Im Umkehrschluß: wird sie gekündigt, rutscht Du dann und falls wie oben beschrieben Zeitaufwand plus Einnahmen geringer ausfallen in die GKV. Somit bestimmst Du selbst, legal und frei über die passende Uferseite. Fragen? ePost

http://www.frag-einen-anwalt.de/nebenberuflich-oder-hauptberuflich-selbstständig-__f13093.html ..


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