besondere Versicherungsgrenze auch bei reduzierung der arbeitszeit? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich bin PKV und für mich gilt die besondere Versicherungsgrenze seit 2002. Man hat mir gesagt, dass diese auch weiterhin für mich gültig ist, wenn ich meine Arbeitszeit reduziere, so lange ich nicht unter diese Grenze falle. 2010 sind das 45.000 Euro. Weiss Jemand ob das stimmt? Muss ich einen Antrag auf Befreiung stellen? Ich möchte ungern in die GKV wechseln müssen. Kann mir Jemand weiterhelfen?
Danke
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- besondere Versicherungsgrenze auch bei reduzierung der arbeitszeit? -
Mikki,
20.01.2010, 13:07
- Re: besondere Versicherungsgrenze auch bei reduzierung der arbeitszeit? - Bodi, 20.01.2010, 16:45